Willkommen im Mitgliederbereich der Bürger Energie Bremen eG
Wir nehmen die Energiewende in Bürger*innen-Hand – und laden Dich herzlich ein mitzumachen! In unserem geschützten digitalen Mitgliederbereich kannst Du unserer Genossenschaft beitreten, Deine Geschäftsanteile erhöhen, Deine persönlichen Daten verwalten und alle wichtigen Dokumente abrufen. Außerdem kannst Du hier unsere Nachrangdarlehen zeichnen.
Du möchtest Mitglied werden?
Hier kannst Du innerhalb weniger Minuten Deine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft beantragen. Mit Deiner Beteiligung gibst Du der Energiewende vor Ort einen weiteren Schub und wirst Teil einer bewegenden Gemeinschaft.
Du bist bereits Mitglied?
Als Mitglied hast Du die Möglichkeit, Deine Daten selbst zu verwalten und Dein Engagement für die regionale Energiewende zu verstärken.
Weitere Geschäftsanteile zeichnen
Nach dem Login und dem Klick auf diesen Button teilst Du uns mit, mit wie vielen weiteren Anteilen Du Dich engagieren möchtest.
Nachrangdarlehen zeichnen
Mit unseren Nachrangdarlehen bieten wir allen Mitgliedern eine weitere interessante Investitionsmöglichkeit. Falls Du noch kein Mitglied bist, kannst Du alle Details mit einer formlosen Nachricht bei uns anfragen.
Nach dem Login kannst Du hier angeben, in welcher Höhe Du mit Deinem Nachrangdarlehen zur Umsetzung der Projekte beitragen möchtest.
Projektauswahl
Gemeinsam mit unseren Mitgliedern investieren wir in Erneuerbare-Energien-Anlagen. Bei großen Vorhaben ermöglichen wir die Finanzierung auch über Nachrangdarlehen. Hier stellen wir Dir unsere aktuellen Projekte vor. Eine Übersicht aller BEGeno-Projekte findest Du hier.

Bürger*innen-Windrad Wistedt
Die BEGeno ist an der Betreibergesellschaft „Bürgerwindpark Wistedt GmbH & Co. KG“ beteiligt und lässt in Zeven-Wistedt eine Vestas V162 mit sechs Megawatt Leistung durch das projektierende Unternehmen, die Energiequelle GmbH errichten. Die Anlage wird im Sommer 2025 ans Netz gehen und uns die nächsten 20 Jahre solide Einnahmen ermöglichen.
Anlässlich dieses dritten Windprojektes gibt die BEGeno wieder ein Nachrangdarlehen exklusiv an ihre Mitglieder aus! So können auch die Menschen vor Ort in und um Wistedt die genossenschaftliche Energiewende befördern. Generelle Fragen zum Nachrangdarlehen werden im FAQ beantwortet.
Freiflächen-PV-Anlage Essel
Die BEGeno hat Flächen zur Errichtung und dem Betrieb einer PV-Freiflächenanlage gesichert. Die in Planung befindliche Anlage soll etwa 13 MWp Leistung ins öffentliche Netz einspeisen. Da sich die Ackerzahlen der Bodenwertschätzungen im sehr niedrigen Bereich bewegen, wird gegenüber der bisherigen intensivlandwirtschaftlichen Nutzung eine Aufwertung durch die PV-Freiflächenanlage erreicht.
Das Projekt wird gemeinsam mit der Regional- und Energiegenossenschaft Aller-Leine-Weser eG entwickelt, realisiert und langfristig betrieben. Wir möchten dabei möglichst viele Bürger*innen durch Nachrangdarlehen beteiligen. Wir informieren über die Projektfortschritte in unserem Newsletter!

Über uns

BEGeno hat sich etabliert, als Rufname und als Energiegenossenschaft in Bremen und umzu. Wir entwickeln, finanzieren und betreiben PV-Dach-Anlagen sowie Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Wir betreiben und beteiligen uns an Windkraftanlagen, führen einen eigenen Solarteursbetrieb und bieten Strom- und Gas-Tarife für jedermann und jedefrau an.
Warum wir das machen? Weil wir davon überzeugt sind, dass die Energiewende eine Generationen- und Gemeinschaftsaufgabe ist und in Bürger*innen-Hand gehört! Von den Anfängen mit 20 Gründungsmitgliedern in Findorff im Jahr 2014 bis zu unseren heutigen professionalisierten Strukturen der BEGeno-Gruppe mit mehreren hundert Mitgliedern haben wir schon einiges geschafft. Und mit Dir zusammen können wir noch viel mehr schaffen!
Service
Nachfolgend findest Du wichtige Dokumente, die für Dich zum Download bereitstehen.

BEGeno Beitrittserklärung - Nur verwenden , wenn Du keine E-Mail-Adresse hast
Adobe Acrobat Dokument [180.0 KB]

Satzung der BEGeno - Stand 11.05.2023
Adobe Acrobat Dokument [264.1 KB]

Freistellungsauftrag
Für die Ausschüttungen der Genossenschaft können individuelle Freistellungsaufträge eingerichtet werden. Durch den Freistellungsauftrag kann der Sparerpauschbetrag genutzt werden und der sonst übliche Abzug der Steuern auf diese Kapitalerträge von unserer Seite entfällt. Bitte sende das ausgefüllte Formular unterschrieben per Post oder per Mail an jaletzky[ät]begeno.de.
Adobe Acrobat Dokument [234.0 KB]
FAQ Häufige Fragen
Genossenschaft
Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?
Eine eingetragene Genossenschaft ist eine Rechtsform mit besonders demokratischem Charakter. Sie gehört ihren Mitgliedern und verbindet die direkten Mitspracherechte der Mitglieder mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten einer Kapitalgesellschaft. Im Unterschied zu Aktiengesellschaften oder GmbHs haben die Stimmen der Mitglieder alle das gleiche Gewicht – unabhängig von der Höhe der jeweiligen Beteiligung. Zudem wird durch gesetzliche Vorschriften und regelmäßige Prüfungen sichergestellt, dass die Führung und der Stand der Geschäfte besonders transparent sind.
Was ist der Zweck der BEGeno?
Wir wollen einen Beitrag zur dezentralen und selbstbestimmten Energieversorgung in der Region Bremen leisten. Zweck und Gegenstand unserer Genossenschaft sind in § 2 unserer Satzung festgelegt. Durch den gemeinsamen Geschäftsbetrieb erwerben und betreiben wir beispielsweise Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie, bieten Strom- und Gasverträge an und beteiligen uns an Unternehmen, z.B. unserem Solarteursbetrieb.
Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?
Die eingetragene Genossenschaft haftet maximal mit ihrem Geschäftsguthaben. Das Risiko für Mitglieder beschränkt sich laut unserer Satzung auf die jeweils gezeichneten Geschäftsanteile.
Wie kann ich Kontakt mit der Bürger Energie Bremen eG aufnehmen?
Hier findest Du unsere Kontaktseite mit unserem Kontaktformular. Du kannst uns aber auch gerne anrufen oder uns in unseren Geschäftsräumen besuchen (nach vorheriger Absprache).
Warum sollte ich Mitglied bei der BEGeno werden?
Wir bieten Dir mehrere Wege, Deinem Engagement für die Energiewende mehr Wirkung zu verleihen:
- Du wirst Miteigentümer*in unserer eigenen regenerativen Energieerzeugungsanlagen.
- Du kannst immer wieder nachhaltig und rentabel in ökologische Projekte investieren.
- Deine Einlage stärkt unsere Fähigkeiten, mit neuen Bürgerenergieanlagen noch mehr regenerativen Strom zu produzieren.
- Du entscheidest auf unserer jährlichen Generalversammlung mit, ob und in welcher Höhe eine Ausschüttung an die Mitglieder erfolgt.
- Du lernst viele nette Menschen kennen, die genau wie Du für die Energiewende eintreten.
Als Mitmacher*in in einer unserer Arbeitsgruppen kannst Du aktiv die Entwicklung der BEGeno mitgestalten und Deine individuellen Stärken einbringen.
Wer kann Mitglied werden?
Bei der Bürger Energie Bremen eG können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts Mitglied werden.
Unsere Satzung sieht keine regionale Beschränkung der Mitgliedschaft vor. Da unser Aktivitätsradius auf Bremen und maximal 100 km umzu beschränkt ist, sollte ein gewisser regionaler Bezug unserer Mitglieder bestehen.
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
Wie kann ich Mitglied werden?
Mitglied wirst Du ganz einfach über unser Online-Portal. Du brauchst lediglich eine eigene gültige E-Mail-Adresse. Klicke einfach auf „Jetzt Mitglied werden“ und registriere Dich. Schließe danach die Zeichnung Deiner Mitgliedschaft ab. Sobald das erledigt ist, bekommst Du eine E-Mail mit den Informationen zum weiteren Ablauf. Über Deine Aufnahme in die Genossenschaft entscheidet der Vorstand.
Kann es passieren, dass mir die Mitgliedschaft verweigert wird?
Im Prinzip ja, denn der Vorstand muss Deinem Beitritt zustimmen. In der Realität ist das aber sehr unwahrscheinlich. Ein denkbarer Fall wäre ein Ansturm auf unsere Mitgliedschaft bei gleichzeitig fehlenden Investitionsmöglichkeiten. Um das wirtschaftliche Interesse der Bestandsmitglieder zu schützen, würde der Vorstand die Neuaufnahme von Mitgliedern limitieren und beispielsweise lediglich mit der Mindestbeteiligung zulassen.
Gibt es einen Mindestanlagebetrag zum Erwerb der Mitgliedschaft?
Gemäß unserer Satzung § 37 sind für den Beitritt mindestens fünf BEGeno-Geschäftsanteile zu erwerben. Der Wert eines Geschäftsanteils beträgt 100 €, sodass sich der Mindestanlagebetrag auf 500 € beläuft.
Gibt es einen Maximalanlagebetrag?
Unsere Satzung sieht keine Beschränkung bei der Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile vor. Wenn Du einen sehr großen Betrag in der Genossenschaft anlegen willst, solltest Du jedoch vorher direkten Kontakt mit dem Vorstand aufnehmen. Um allen Mitgliedern ein Engagement an interessanten neuen Investitionsvorhaben zu ermöglichen und um andererseits auch Neubeitritten zustimmen zu können, gibt der Vorstand jeweils eine Orientierung bekannt.
Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?
Weitere Genossenschaftsanteile kannst Du im Online-Portal der Genossenschaft über den Button „Weitere Anteile zeichnen“ Deiner Mitgliedschaft hinzufügen. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung der weiteren Genossenschaftsanteile.
Welche Rechte stehen mir als Mitglied zu?
Als Mitglied der Bürger Energie Bremen eG hast Du gemäß § 11 unserer Satzung das Recht, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an ihrer Gestaltung mitzuwirken.
Dazu gehören insbesondere:
- die Teilnahme an der Generalversammlung sowie an deren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen sowie Auskünfte über die Angelegenheiten der Genossenschaft,
- am Jahresgewinn und an sonstigen Ausschüttungen nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüsse teilzuhaben.
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Als Mitglied der Bürger Energie Bremen eG hast Du gemäß § 12 der Satzung die Pflicht, die Interessen der Genossenschaft zu wahren. Der Genossenschaft sind alle Änderungen, z.B. der Anschrift oder der E-Mail-Adresse sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse, mitzuteilen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) kannst Du bequem über Deinen individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft durchführen.
Welche Kündigungsfristen habe ich bei meiner Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft kann schriftlich und gemäß § 5 der Satzung mit einer Frist von 24 Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres gekündigt werden.
Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Die Übertragung wird durch den Vorstand der Genossenschaft organisiert und ist zustimmungspflichtig.
Was passiert im Todesfall eines Mitglieds?
Gemäß § 7 der Satzung scheidet ein Mitglied mit dem Tod aus; seine Mitgliedschaft geht auf den oder die Erben über. Über das Vorgehen im Einzelfall berät Dich der Vorstand.
Ist die Nachschusspflicht ausgeschlossen?
Ja, gemäß § 39 der Satzung ist die Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Im Verlustfall haftest Du höchstens mit Deinem eingezahlten Geschäftsguthaben.
Nachrangdarlehen
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Mit Deiner Investition gewährst Du der Bürger Energie Bremen eG ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Deine Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Deines eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Deine Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen auch dann nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsanteilen und Nachrangdarlehen?
Bei Geschäftsanteilen an der Genossenschaft erhältst Du auf Beschluss der Generalversammlung eine Ausschüttung. Dieser Beschluss wird durch den Vorstand vorbereitet und jährlich auf Basis der wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft durch die Generalversammlung gefasst. Die Kündigungsfrist beträgt 24 Monate zum Ende des Geschäftsjahres.
Beim Nachrangdarlehen ist ein fester Zinssatz sowie eine feste Laufzeit vereinbart. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist nicht möglich. Wir nutzen sowohl die Geschäftsanteile als auch die Nachrangdarlehen, um damit das notwendige Eigenkapital für unsere Projekte zu beschaffen.
Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?
Nein, ein Recht auf eine ordentliche Kündigung besteht nicht, gleichermaßen kann der Nachrangdarlehensvertrag nicht an Dritte abgetreten werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.
Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?
Selbstverständlich stehen Dir die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Du kannst Deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per E-Mail an info@begeno.de. Nähere Informationen findest Du auch in den Verbraucherbedingungen zu Deiner jeweiligen Investition.
Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Dein Nachrangdarlehensbetrag wird durch uns, die Bürger Energie Bremen eG, während der jeweiligen Laufzeit in der Regel jährlich verzinst und getilgt. Beispielsweise würde bei einer 10-jährigen Laufzeit jedes Jahr ein Zehntel der Investitionssumme zurückgezahlt werden und nur die jeweils noch bestehende Restschuld verzinst werden. Abhängig vom gezeichneten Nachrangdarlehen können auch tilgungsfreie Anfangsjahre vereinbart sein.
Die Zinsen und der Tilgungsbetrag werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Du unter „Mein Konto / Persönliche Daten“ im Online-Portal angegeben hast.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.
Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Also achte darauf, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der BEGeno eingeht.
Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?
Um ein Nachrangdarlehen zu zeichnen, musst Du Mitglied unserer Genossenschaft sein, volljährig und voll geschäftsfähig. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können ein Nachrangdarlehen zeichnen.
Wir behalten uns vor, bei den angebotenen Nachrangdarlehen einen bestimmten Teilnehmendenkreis zu bevorzugen, z.B die Einwohner*innen einer Kommune, in der ein Beteiligungsangebot gestaltet werden soll. Dazu informieren wir in der jeweiligen Projektbeschreibung.
Können auch Unternehmen investieren?
Ja, auch juristische Personen sind zur Zeichnung berechtigt.
Müssen die Zinserträge versteuert werden?
Ja. Die erwirtschafteten Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern Du als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist und Deinen Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen hältst. Die Einkünfte werden daher mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt die anlegende Person. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.
Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?
Ja, ein Freistellungsauftrag kann eingereicht werden. Hier ist das entsprechende Formular zu finden. Die dort genannten Bedingungen und Erklärungen sind zu beachten.
Der Freistellungsauftrag deckt sowohl die Ausschüttungen auf Geschäftsanteile als auch für Zinszahlungen aus Nachrangdarlehen ab.
Online-Portal
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Deiner Investition zu ermöglichen.
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, musst Du jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Deinem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Du die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen kannst.
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Du wirst bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Solltest Du keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Deinem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfe dann Deinen Spamordner.
Wozu dient das Online-Portal?
Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht Dir die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Deiner Investition. Folgende Services kannst Du über das Portal nutzen:
- Registrierung Deiner persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
- Zeichnung von Nachrangdarlehen der Genossenschaft
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Ausschüttungen
- Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
- Verwaltung Deiner Investition
Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Deine persönlichen Daten erhältst Du über eine individuelle Kennung und ein von Dir selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Dir direkt bei erstmaliger Eingabe Deiner Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nimmst Du bitte direkt über Deinen individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragte Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu findest Du in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
Wie sicher sind meine Daten?
In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Dein Kennwort und Deine Bankverbindung, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Wie ist die Datensicherheit geregelt?
Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Deine Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Deiner Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart Dir auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Deiner Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die versuchen, ein Passwort durch Erraten auszuspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Du erkennst das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Dein Passwort und Deine Bankverbindung, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)
Zusammen gestalten wir eine nachhaltige Zukunft!